Notarielle Online-Verfahren*
*derzeit nur in gesellschafts-/registerrechtlichen Angelegenheiten
In folgenden Angelegenheiten können Sie die Dienstleistungen von Notaren auch im Rahmen eines Online-Verfahrens wahrnehmen:
Sofern Ihr Anliegen in der obigen Übersicht genannt ist und Sie sich für die Durchführung eines Online-Verfahrens interessieren, finden Sie im nachfolgenden Dokument nähere Informationen zu den Voraussetzungen und dem Ablauf des Verfahrens. Sämtliche der genannten Angelegenheiten können Sie selbstverständlich auch weiterhin durch persönliches Erscheinen im Notarbüro vornehmen.
Hinweise zum Online-Verfahren im Gesellschaftsrecht
Hinweis zur Zuständigkeit:
Ein Notar kann nur dann in einem Online-Verfahren tätig werden, wenn sich in seinem Amtsbereich bestimmte Anknüpfungspunkte befinden. Dies sind bei Gesellschaften (z.B. GmbH) insbesondere
- der Sitz der Gesellschaft oder
- der Sitz oder Wohnsitz eines Gesellschafters oder
- der Wohnsitz eines Geschäftsführers.
Wenn Sie ein Online-Verfahren über online.notar.de starten, wird anhand Ihrer Angaben automatisch eine Liste der zuständigen Notare angezeigt, aus welche Sie frei wählen können.
Sollten Sie Fragen zum Online-Verfahren haben, stehe wir Ihnen hierfür gern auch telefonisch oder per Email zur Verfügung.