Wegweiser
Im nachfolgenden Wegweiser finden Sie alphabetisch sortiert typische, häufig vorkommende notariellen Angelegenheiten. Er soll Ihnen und uns die erste Kontaktaufnahme erleichtern. Sie erhalten Hinweise,
- welche Informationen und Unterlagen Sie ggf. bereithalten sollten und
- auf welchem Wege Sie uns Ihr Anliegen am besten übermitteln.
Hierdurch wird ein möglichst reibungsloser, zügiger Ablauf gewährleistet. Für nicht genannte Angelegenheiten kontaktieren Sie uns bitte vorzugsweise zunächst telefonisch.
Sofern Sie Abschriftsbeglaubigungen von Dokumenten wünschen, reichen Sie uns die betreffenden Dokumente bitte zunächst ein, indem Sie diese zu unseren Bürozeiten bei uns abgeben.
Beachten Sie, dass eine Abschriftsbeglaubigung von einfachen Kopien nicht möglich ist. Wir prüfen Ihr Anliegen. Sofern der Beglaubigung nichts im Wege steht, kontaktieren wir Sie, wenn die Unterlagen wieder abgeholt werden können. Hinterlassen Sie daher bitte auch Ihre Telefonnummer. In Einzelfällen kann unter Umständen auch eine sofortige Beglaubigung erfolgen, was jedoch keinesfalls garantiert werden kann.
Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch zur Vereinbarung eines Besprechungstermins. Im Rahmen dieser Besprechung nehmen wir die für das Adoptionsverfahren relevanten Daten auf. Spricht nichts gegen die Aufnahme eines Adoptionsantrags, wird nach diesem Termin ein Urkundsentwurf erstellt und Ihnen übermittelt, damit Sie diesen prüfen können. Anschließend kann in einem weiteren Termin ggf. die Beurkundung stattfinden. Die Urkunde wird anschließend an das zuständige Familiengericht übermittelt, womit das notarielle Verfahren beendet ist. Das Familiengericht wird Sie wegen der weiteren Schritte kontaktieren.
Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch zur Vereinbarung eines Besprechungstermins. Im Regelfall wird nach diesem Termin ein Urkundsentwurf erstellt und Ihnen übermittelt, damit Sie diesen prüfen können. Anschließend kann in einem weiteren Termin ggf. die Beurkundung stattfinden.
Sofern Sie sich im Vorfeld über mögliche Regelungen informieren wollen, finden Sie hier weitere Informationen.
Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch zur Vereinbarung eines Besprechungstermins. Falls Ihnen ein Grundbuchauszug vorliegt, halten Sie diesen bitte bereit. Im Regelfall wird nach diesem Termin ein Urkundsentwurf erstellt und Ihnen übermittelt, damit Sie diesen prüfen können. Anschließend kann in einem weiteren Termin ggf. die Beurkundung stattfinden.
Bitte kontaktieren Sie uns zunächst telefonisch. Bitte beachten Sie:
- Bei kurzfristigen Aufträgen kann eine rechtzeitige Bearbeitung nicht in jedem Fall garantiert werden.
- Die Ausschlagung der Erbschaft vor einem Notar macht eine Weiterleitung der Erklärung an das Nachlassgericht nicht entbehrlich; Sie werden gebeten, diese im Anschluss an die Unterschriftsbeglaubigung selbst vorzunehmen. Zur Vermeidung dessen empfehlen wir daher grundsätzlich, die Ausschlagung direkt beim zuständigen Nachlassgericht vorzunehmen.
Bitte schildern Sie uns Ihr Anliegen am besten zunächst per Email, unter Angabe der relevanten Gründungsdaten, insbesondere
- Firma
- Gegenstand des Unternehmens
- Gesellschafter mit Name, Geburtsdatum, Wohnort
- Geschäftsführer
- Stammkapital
- gewünschter Satzungstyp (Standardsatzung, Musterprotokoll, individuelle Satzung)
Bitte lassen Sie die gewünschte Firma und die Formulierung des Unternehmensgegenstands im Rahmen einer sog. Firmenvoranfrage bei der zuständigen IHK (für Velten und Umgebung: Potsdam) prüfen, um Komplikationen um Eintragungsverfahren zu vermeiden.
Hinterlassen Sie auch Ihre Telefonnummer. Wir prüfen Ihr Anliegen und kommen wegen der weiteren Schritte auf Sie zu.
Sofern Sie dies wünschen, finden Sie hier weitere Informationen zu rechtlichen Fragen rund um die Gründung und Organisation von Unternehmen.
Bitte schildern Sie uns Ihr Anliegen am besten zunächst per Email, unter Angabe der relevanten Daten (betroffene Gesellschaft, Personen, im Falle eines Verkaufs Kaufpreis etc.). Wir prüfen Ihr Anliegen und kommen wegen der weiteren Schritte auf Sie zu. Bitte hinterlassen Sie daher auch Ihre Telefonnummer.
Übermitteln Sie uns bitte zunächst die Löschungsbewilligung der Bank/Sparkasse/Bausparkasse. Sie können auch zunächst nur eine Kopie hiervon übermitteln, z.B. per Email. Wir treffen die notwendigen Vorbereitungen und kontaktieren Sie wegen eines Termins. Hinterlassen Sie daher bitte Ihre Telefonnummer. Zum Termin wird das Original der Löschungsbewilligung benötigt.
Übermitteln Sie uns bitte zunächst die Grundschuldbestellungsunterlagen Ihrer finanzierenden Bank/Sparkasse/Bausparkasse. Reichen Sie diese gern auch (in qualitativ guter Form) per Email ein. Wir treffen die notwendigen Vorbereitungen und kontaktieren Sie wegen eines Termins. Hinterlassen Sie daher bitte auch Ihre Telefonnummer.
Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch zur Vereinbarung eines Besprechungstermins. Falls Ihnen ein Grundbuchauszug vorliegt, halten Sie diesen bitte bereit. Im Regelfall wird nach diesem Termin ein Urkundsentwurf erstellt und Ihnen übermittelt, damit Sie diesen prüfen können. Anschließend kann in einem weiteren Termin ggf. die Beurkundung stattfinden.
Bitte erteilen Sie Ihren Auftrag unter Verwendung einer passenden Vorlage aus dem Download-Bereich dieser Homepage, sofern im konkreten Fall keine besonderen Schwierigkeiten bestehen; im Zweifel kontaktieren Sie uns bitte zunächst telefonisch. Wir prüfen Ihren Auftrag und erstellen ggf. einen Urkundsentwurf. Bei eventuellen Rückfragen kommen wir auf Sie zu. Bitte beachten Sie, dass ein Termin zur Beurkundung in aller Regel erst vereinbart werden kann, wenn der Urkundsentwurf allen Beteiligten übermittelt wurde.
Wenn Sie sich vorab über rechtliche Details eines Immobilienverkaufs bzw. -erwerbs informieren möchte, finden Sie hier weitere Informationen.
Bitte schildern Sie uns Ihr Anliegen am besten zunächst per Email, unter Angabe der relevanten Daten (betroffene Gesellschaft, Personen etc.). Fügen Sie bitte auch evtl. notwendige Unterlagen bei, z.B. zugrundeliegende Gesellschafterbeschlüsse, und hinterlassen Sie auch Ihre Telefonnummer. Wir prüfen Ihr Anliegen und kommen wegen der weiteren Schritte auf Sie zu.
Sofern Sie sich für die Durchführung eines Online-Verfahrens interessieren, finden Sie hier die dazugehörigen Informationen.
siehe Vorsorgevollmacht/sonstige Vollmacht errichten
Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch zur Vereinbarung eines Besprechungstermins, bei welchem beide Partner zugegen sein müssen. Bringen Sie evtl. relevante Unterlagen bitte mit. In dem Besprechungstermin nehmen wir Ihre Daten auf und erörtern mit Ihnen Ihre Gestaltungswünsche. Im Regelfall wird nach diesem Termin ein Urkundsentwurf erstellt und Ihnen übermittelt, damit Sie diesen prüfen können. Anschließend kann in einem weiteren Termin ggf. die Beurkundung stattfinden.
Sofern beide Parteien anwaltlich vertreten sind und die Regelungswünsche bereits mit anwaltlicher Hilfe abgestimmt sind, kann ggf. auch auf einen gesonderten Besprechungstermin verzichtet werden; ein anwaltlicher Vertreter möge dann bitte die beiderseitigen Gestaltungswünsche mitteilen.
Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch zur Vereinbarung eines Besprechungstermins. Bringen Sie zu diesem Termin evtl. schon vorliegende Testamente und Ihre Geburtsurkunde(n) mit. In dem Besprechungstermin nehmen wir Ihre Daten auf und erörtern mit Ihnen Ihre Gestaltungswünsche.
Sofern Sie neben Regelungen für den Todesfall auch vorsorgende Regelungen für das Alter/Krankheit treffen wollen (Vorsorgevollmacht), sprechen Sie den Notar gern auch hierauf an.
Im Regelfall wird nach dem Besprechungstermin ein Urkundsentwurf erstellt und Ihnen übermittelt, damit Sie diesen prüfen können. Anschließend kann in einem weiteren Termin ggf. die Beurkundung stattfinden.
Sofern Ihre Unterschrift unter einem bestimmten Dokument beglaubigt werden soll, reichen Sie uns dieses Dokument bitte zunächst ein, vorzugsweise per Email. Wir prüfen Ihr Anliegen. Sofern der Beglaubigung nichts im Wege steht, kontaktieren wir Sie zur Terminvereinbarung. Hinterlassen Sie daher bitte auch Ihre Telefonnummer. In Einzelfällen kann unter Umständen auch eine sofortige Beglaubigung erfolgen, was jedoch keinesfalls garantiert werden kann.
Bitte laden Sie aus dem Download-Bereich dieser Homepage die passende Vorlage herunter und bearbeiten Sie diese selbständig. Anschließend melden Sie sich bitte telefonisch zur Vereinbarung eines Termins zur Unterschriftsbeglaubigung.
Nach Durchführung der Beglaubigung wird Ihnen das beglaubigte Orgininal der Anmeldung (zumeist postalisch) übermittelt. Im Regelfall bitten wir Sie, die Anmeldung daraufhin selbständig beim zuständigen Vereinsregister einzureichen.
Bitte schildern Sie uns Ihr Anliegen am besten zunächst per Email, unter Angabe der relevanten Daten.
Soll die Vereinbarung aufgrund einer Trennung getroffen werden, teilen Sie bitte insbesondere mit:
- Datum der Eheschließung
- Zeitpunkt der Trennung
- beruflicher Werdegang der Beteiligten während der Ehe
Bitte hinterlassen Sie auch Ihre Telefonnummer. Wir prüfen Ihr Anliegen und kommen wegen der weiteren Schritte auf Sie zu. In Fällen ohne besondere Schwierigkeiten kann ggf. bereits aufgrund Ihrer ein Urkundsentwurf erstellt und Ihnen übermittelt werden, damit Sie diesen prüfen können. Anschließend kann ggf. die Beurkundung stattfinden.
Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch zur Vereinbarung eines Besprechungstermins. Im Rahmen dieser Besprechung, die in Präsenz oder auch telefonisch erfolgen kann, nehmen wir Ihre Daten auf und erörtern mit Ihnen in Betracht kommende Gestaltungsmöglichkeiten. Auf Wunsch können auch erbrechtliche Regelungen erörtert werden. Im Regelfall wird nach diesem Termin ein Urkundsentwurf erstellt und Ihnen übermittelt, damit Sie diesen prüfen können. Anschließend kann in einem weiteren Termin ggf. die Beurkundung stattfinden.
