Leistungen
Bei uns können Sie sämtliche notariellen Angelegenheiten wahrnehmen. Im Folgenden finden Sie eine kurze Beschreibung der am häufigsten vorkommenden Angelegenheiten. Am Ende des jeweiligen Abschnitts ist weiteres von der Bundesnotarkammer zur Verfügung gestelltes Informationsmaterial verlinkt.
Immobilienkauf/-verkauf
Das Notariat betreut Sie umfassend beim Kauf/Verkauf Ihrer Immobilie, von der Vorbereitung eines Kaufvertrags über die Beurkundung und die Überwachung der Kaufpreiszahlung bis hin zur abschließenden Eintragung des Erwerbers in das Grundbuch. Im Falle eines kreditfinanzierten Erwerbs begleitet das Notariat auch die zumeist notwendige Eintragung von Grundschulden zu Gunsten des Finanzierers.
Schenken
Wir betreuen Sie bei der Übertragung von Vermögensgegenständen, insbesondere Immobilien oder Unternehmen/Unternehmensbeteiligungen. Der Beurkundung geht stets eine individuelle Besprechung mit dem Notar voraus, damit ein ggf. abzuschließender Vertrag bestmöglich Ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigt.
Vererben
Eine Alternative zu einer lebzeitigen Übertragung von Vermögen ist häufig die Regelung der Erbfolge durch notarielles Testament oder Erbvertrag. Im Rahmen einer persönlichen Vorbesprechung wird zunächst Ihre individuelle Situation betrachtet und Ihr Wunsch zur Gestaltung ermittelt. Sofern sich hiernach ein Regelungsbedarf ergibt, folgt ggf. die Übersendung eines Urkundsentwurfs und dessen Beurkundung.
Vorsorgeregelungen
Das Notariat betreut Sie bei der Beurkundung/Beglaubigung von Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen. Häufig werden (je nach Wunsch) anlässlich dessen auch erbrechtliche Regelungen getroffen.
Familie
Wir stehen Ihnen für verschiedene Regelungen im Bereich des Familienrechts zur Verfügung, etwa Eheverträge, Scheidungsvereinbarungen oder Adoptionsanträge.
Unternehmen
Durchführung von Unternehmensgründungen, Übertragung von Unternehmen oder Beteiligungen daran. Das Notariat steht ferner für Registeranmeldungen jeder Art bis hin zu Umwandlungsmaßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz zur Verfügung. Einige Angelegenheiten können auch im Rahmen eines Online-Verfahrens erledigt werden.